25.11.2024

Rechtzeitige RSV-Impfung der Kleinsten noch unsicher

Gemeinsame Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie e. V. (DGPI)

In Ergänzung und Verstärkung der gemeinsamen Pressemitteilung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) und der Gesellschaft für Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin e.V. (GNPI)  vom 13.07.24 stellen wir fest, dass die Finanzierung der Impfung mit dem von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoff Nirsevimab in Geburts- und Kinderkliniken in den ersten Tagen nach der Geburt nicht gesichert ist. 

In einer Rechtverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (RSV-Prophylaxeverordnung) wird der Anspruch auf die Impfung zwar bestätigt, nach den uns bisher vorliegenden Informationen soll allerdings jede einzelne Geburts- bzw. Kinderklinik ein Antragsverfahren für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-Verfahren) nutzen, das jeweils Klinik-individuell nach entsprechender Bearbeitungszeit geprüft und ggf. positiv beschieden wird. Eine Impfung ist weder eine neue Untersuchungsmethode noch eine neue medizinische Behandlung, sondern eine Prophylaxemaßnahme. Gesunde Neugeborene sind in eigentlichem Sinn auch keine `Patienten´. 

„Alle reden vom notwendigen Bürokratieabbau auch im Gesundheitssystem, eine solche Regelung ist genau das Gegenteil“ so Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser, Präsidentin der DGKJ. Der Präsident der DGPI, Prof. Dr. Tobias Tenenbaum, ergänzt: „Eine ganz einfache Lösung wäre eine Regelung in der Rechtsverordnung in der Form, dass jede geburtshilfliche Klinik und jede Kinderklinik sowohl die Kosten für den Impfstoff als auch für die medizinische Leistung als Zusatzentgelt erstattet bekommt – ohne umständliches Antragsverfahren. Der Anspruch muss auch umgesetzt werden können.“

Erfolgt keine praktikable Lösung, laufen wir Gefahr, dass eine zugelassene, von der STIKO empfohlene Impfung neugeborene Kinder in der nächsten RSV-Saison nicht erreicht und sie das hohes Risiko einer RSV-Erkrankung tragen. 
Gerade bei Neugeborenen und jungen Säuglingen kann die Erkrankung besonders schwer verlaufen, weshalb die STIKO den Impfschutz in den ersten Tagen nach der Geburt in der RSV-Saison von Oktober bis März empfiehlt.